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Geschrieben von: Eike Draheim
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Donnerstag, den 18. März 2010 um 14:04 Uhr |
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Der Erwerb der Lizenzen in Kurzfassung
Die Lizenz für Segelflugzeugführer:
Mindestalter zum Beginn der Ausbildung ist 14 Jahre.
Die Lizenz kann mit 16 Jahren erworben werden.
- theoretische Ausbildung (in 7 Fächern)
- Flugausbildung mind. 25 Flugstunden davon 15 Std im Alleinflug
- darin enthalten je 60 Starts und Landungen, davon je 20 Alleinstarts/Ldg.
- 3 Ldg. mit oder ohne Fluglehrer auf mind. einem weiteren Flugplatz
- mind. eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
- Durchführung eines 50 km Streckenfluges im Alleinflug
- eine theoretische und praktische Prüfung
Die Lizenz für Flugzeugführer auf Reisemotorsegler:
Mindestalter zum Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die Lizenz kann mit 17 Jahren erworben werden.
- theoretische Ausbildung (in 7 Fächern)
- Flugzeit: min. 45 h davon ersetzbar 5 h Simulator
- min. 25h mit Fluglehrer
- min. 10h Alleinflüge unter Aufsicht davon 5h Streckenflug, einer von min. 270 km Entfernung
- dabei Ldg. auf 2 fremden Flugplätzen
- Radionavigation
- Instrumentenflugeinweisung
- eine theoretische und praktische Prüfung
Die Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge:
Mindestalter zum Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.
Die Lizenz kann mit 17 Jahren erworben werden.
- theoretische Ausbildung (in 7 Fächern)
- Flugzeit: min. 30 h
- min. 25h mit Fluglehrer
- An und Abflüge auf verschiedenen Flugplätzen
- 2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer mit Zwischenlandung
- eine theoretische und praktische Prüfung
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