Erwerb der Lizenzen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Eike Draheim   
Donnerstag, den 18. März 2010 um 14:04 Uhr
Der Erwerb der Lizenzen in Kurzfassung

Die Lizenz für Segelflugzeugführer:

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung ist 14 Jahre.           
Die Lizenz kann mit 16 Jahren erworben werden.

  • theoretische Ausbildung (in 7 Fächern)
  • Flugausbildung mind. 25 Flugstunden davon 15 Std im Alleinflug
  • darin enthalten je 60 Starts und Landungen, davon je 20 Alleinstarts/Ldg.
  • 3 Ldg. mit oder ohne Fluglehrer auf mind. einem weiteren Flugplatz
  • mind. eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
  • Durchführung eines 50 km Streckenfluges im Alleinflug
  • eine theoretische und praktische Prüfung



Die Lizenz für Flugzeugführer auf Reisemotorsegler:

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.           
Die Lizenz kann mit 17 Jahren erworben werden.

  • theoretische Ausbildung (in 7 Fächern)
  • Flugzeit: min. 45 h davon ersetzbar 5 h Simulator
  • min. 25h mit Fluglehrer
  • min. 10h Alleinflüge unter Aufsicht davon 5h Streckenflug, einer von min. 270 km Entfernung
  • dabei Ldg. auf 2 fremden Flugplätzen
  • Radionavigation
  • Instrumentenflugeinweisung
  • eine theoretische und praktische Prüfung


Die Lizenz für aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge:

Mindestalter zum Beginn der Ausbildung ist 16 Jahre.           
Die Lizenz kann mit 17 Jahren erworben werden.

  • theoretische Ausbildung (in 7 Fächern)
  • Flugzeit: min. 30 h
  • min. 25h mit Fluglehrer
  • An und Abflüge auf verschiedenen Flugplätzen
  • 2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer mit Zwischenlandung
  • eine theoretische und praktische Prüfung
 
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